«Der heutige Sicherheitsstandard des Kernkraftwerk Beznau entspricht demjenigen von neuen Anlagen»
07. September 2011 –
Das von Axpo geführte Kernkraftwerk Beznau (KKB) hat den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers unter den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) gesetzten Rahmenbedingungen erbracht. Dr. Urs Weidmann, Leiter des KKB, nimmt im Interview zum Bericht des ENSI Stellung.
Herr Weidmann, das ENSI stellt in seinem neusten Bericht dem KKB sicherheitstechnisch sehr gute Noten aus. Sind Sie erleichtert?
«Erleichtert» ist das falsche Wort. Wir haben das Kernkraftwerk Beznau (KKB) seit seiner Inbetriebnahme laufend und umfassend sicherheitstechnisch nachgerüstet. Für diese Nachrüstungen haben wir bis heute insgesamt rund 1,5 Mia. CHF investiert. Damit haben wir erreicht, dass unsere beiden Blöcke KKB 1 und 2 heute einen Sicherheitsstand aufweisen, der mit demjenigen neuer Anlagen vergleichbar ist. Die gute Beurteilung des ENSI ist das Resultat dieser Anstrengungen, über diese «Früchte», die wir jetzt ernten dürfen, freue ich mich sehr!
Was wurde vom ENSI in Sachen Hochwassersicherheit genau geprüft?
Das ENSI überprüfte, ob unsere Systeme zur Kernkühlung in der Lage sind, die Anlage bei einem 10‘000-jährlichen Hochwasser in einen sicheren Zustand zu überführen und diesen Anlagezustand ausreichend lang zu garantieren. Dabei war insbesondere auch nachzuweisen, dass eine ausreichende Notstromversorgung verfügbar ist. Das ENSI kam zusammenfassend zum Schluss, dass das KKB für eine solche Situation einen «sehr grossen Schutzgrad» aufweist und alle gesetzlichen Anforderungen «mit grossen Sicherheitsreserven» erfüllt.
Wie schnitt das KKB hinsichtlich der im Falle einer Überflutung freigesetzten Radioaktivität ab?
Ebenfalls sehr gut. Für einen derartigen Störfall, legt das Gesetz für die Bevölkerung eine maximal zulässige Dosis von 100 mSv fest. Für das KKB konnte nachgewiesen werden, dass in einer solchen Situation die Dosis bei Personen in der Umgebung des Werks maximal 0,59 mSv betragen würde – also eine mehr als hundert Mal geringere Dosis als der gesetzliche Grenzwert.
Sind damit nun alle Forderungen des ENSI erfüllt?
Was die Gefährdung durch eine extreme Hochwassersituation angeht – ja. Das ENSI hat aber noch weitere Nachweise verlangt. So müssen beispielsweise bis zum 31. März 2012 die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber den Nachweis erbringen, dass ihre Anlagen ein 10‘000-jährliches Erdbeben bewältigen können und darüber hinaus in der Lage sind, die Kombination von Erdbeben und erbebenbedingtem Versagen von Stauanlagen im Einflussbereich des KKW zu beherrschen. Meine Mitarbeitenden sind daran, auch diese Nachweise zu erbringen.
Weitere Artikel
- Netzanschluss für grösstes Bauvorhaben im Energiebereich in der Schweiz
- EU-Lob für Schweizer Umsetzung des KKW-Stresstests
- “Mit der Sicherheit darf man nicht spekulieren!”
- Das Problem der Speicherung elektrischer Energie
- Solarboom in Deutschland: 200 Euro pro Haushalt für Förderung



